Verkaufs- und Lieferbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

HINWEIS: Sofern im folgenden Text nicht anders angegeben, gelten in allen Fällen die Standardbedingungen NL92-E der dänischen Industrie.

1. Geltung
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und Lieferungen von Alfotech, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebote, Bestellung und Annahme
Angebote von Alfotech verlieren ihre Gültigkeit, wenn wir nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Angebots eine entsprechende Annahme durch den Käufer erhalten haben.

3. Informationen zum Produkt
Alle technischen Daten und Abbildungen im Internet dienen nur zur Orientierung, und Alfotech kann nicht für eventuelle Fehler in diesem Material haftbar gemacht werden.

4. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk und in dänischen Kronen (DKK), wenn in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Währung angegeben ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Verpackung und basieren auf den am Tag der Bestellung geltenden Preisen sowie auf den Preisen für Material, Löhne, Transportkosten und Steuern. Im Falle von Änderungen dieser Preise behält sich Alfotech das Recht vor, die Preise entsprechend den bis zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Bedingungen anzupassen.

5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt gemäß den Anweisungen auf der Rechnung. Jeder Zahlungsverzug berechtigt Alfotech, weitere Lieferungen zurückzuhalten, und entbindet Alfotech von allen anderen vertraglichen Verpflichtungen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Alfotech.

7. Lieferung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk. Sofern der Käufer keine Abholung veranlasst, werden die Waren an den vom Käufer angegebenen Ort versandt. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Alfotech übernimmt das Transportrisiko des Käufers nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand so schnell wie möglich nach dem Lieferdatum und mit den üblichen Transportunternehmen von Alfotech.

8. Lieferfristen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung so schnell wie möglich. In Fällen, in denen eine Lieferfrist vereinbart wurde, kann eine Lieferung bis zu 1 Woche vor oder nach der vereinbarten Lieferfrist in jeder Hinsicht als rechtzeitige Lieferung angesehen werden.

Alfotech kann eine Verschiebung des Liefertermins verlangen, wenn der Käufer Änderungen der Bestellung verlangt, bei höherer Gewalt, vgl. Abschnitt 14, oder in Fällen, in denen die Arbeiten an der Lieferung durch öffentliche Anordnungen eingestellt oder verzögert werden müssen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann der Käufer im Falle einer verspäteten Lieferung keine vereinbarte Vertragsstrafe gegenüber Alfotech geltend machen.

9. Rücksendungen
Waren können nur nach vorheriger Vereinbarung mit Alfotech zurückgeschickt werden. Die zurückgesandten Waren müssen aktuell und originalverpackt sein und es muss sich um ein Produkt handeln, das Alfotech normalerweise vorrätig hat.

Für die Rücksendung wird eine Gebühr erhoben, die den Kosten entspricht, die Alfotech bei der Rücksendung entstehen.

10. Stornierung
Bestellungen können nur mit vorheriger Zustimmung von Alfotech storniert werden, wobei der Käufer die Alfotech entstandenen Kosten tragen muss. Mindestens jedoch 10% des Rechnungswerts der stornierten Bestellung.
Sonderbestellungen können nicht storniert werden.

11. Defekte
Alfotech verpflichtet sich, während 12 Monaten ab Rechnungsdatum eventuelle Fehler und Mängel an der gelieferten Ware durch Renovierung oder Neulieferung nach Wahl von Alfotech zu beheben.

Die Verpflichtung von Alfotech zur Mängelbeseitigung setzt voraus, dass der Käufer nachweist, dass die gelieferte Sache mangelhaft ist, und dass er nachweist, dass die Sache ordnungsgemäß und gemäß den Anweisungen von Alfotech gelagert, installiert, benutzt und gewartet wurde.

Die Renovierung wird an der Käufer-/Lieferadresse durchgeführt, es sei denn, Alfotech hält es für angemessen, dass das defekte Teil oder möglicherweise der Gegenstand zurückgeschickt wird, damit die Reparatur bei Alfotech oder einem Subunternehmer durchgeführt werden kann.

Die Verpflichtung von Alfotech erstreckt sich nur auf Löhne und Materialien, die unmittelbar mit der Nachbesserung verbunden sind. Alle anderen Kosten, die im Zusammenhang mit einem aufgetretenen Defekt entstehen, einschließlich Transportkosten, Wartezeiten, Verpflegungsgeld, Unterkunft sowie Kosten für die Identifizierung oder Bereitstellung defekter Teile, sind für Alfotech nicht von Belang.

Darüber hinaus übernimmt Alfotech keine weitere Verantwortung für Lieferungen, weshalb der Käufer die Bestellung nicht stornieren, eine anteilige Reduzierung oder Entschädigung verlangen oder den Kaufpreis ganz oder teilweise einbehalten kann.

12. Beanstandungen
Beanstandungen von Mängeln an gelieferten Waren müssen unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich erfolgen.

Beanstandungen, die sich auf die Menge der gelieferten Waren beziehen, müssen spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.

Unabhängig von der Art der Beanstandung darf keine Ware ohne Absprache mit Alfotech zurückgeschickt werden. Von Alfotech akzeptierte Beanstandungen werden nur nach weiterer Vereinbarung gutgeschrieben.

Der Käufer ist verpflichtet, Alfotech die Kosten für die Mängelrüge des Käufers zu erstatten, wenn die Mängelrüge unbegründet ist oder andere Mängel vorliegen, die Alfotech nicht zu vertreten hat.

13. Produkthaftung
Alfotech haftet nur dann für Personenschäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit von Alfotech oder anderen Personen, für die Alfotech verantwortlich ist, zurückzuführen ist. Die Entschädigung für Personenschäden kann zu keinem Zeitpunkt die Höhe der nach dänischem Recht geltenden Entschädigung übersteigen.
Alfotech haftet unter denselben Bedingungen, die für Personenschäden gelten, auch für Schäden an Eigenschaften und persönlichen Gegenständen. Die Entschädigung kann jedoch niemals den jeweils geltenden Höchstbetrag der von Alfotech abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung übersteigen.

Soweit Alfotech gegenüber Dritten einer Produkthaftung unterliegt, ist der Käufer verpflichtet, Alfotech in dem Maße schadlos zu halten, in dem die Haftung von Alfotech gemäß diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen begrenzt ist.

Wird eine der Parteien aufgrund dieser Klausel von einem Dritten auf Haftung in Anspruch genommen, so hat diese Partei die andere unverzüglich zu benachrichtigen. Alfotech und der Käufer verpflichten sich gegenseitig in einem Verfahren, in dem sie von einem Gericht wegen eines angeblich durch die gelieferte Ware verursachten Schadens in Anspruch genommen werden.

Alfotech haftet in keiner Weise für indirekte Schäden und Verluste, wie z.B. Betriebsverluste, Zeitverluste, entgangene Gewinne oder andere ähnliche Verluste.

14. Freiheit von Verantwortung (höhere Gewalt)
Alfotech haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung des Vertrags aufgrund von höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, inneren Unruhen und staatlichen Eingriffen. Oder bei behördlichen Eingriffen, Waldbränden, Streiks, Aussperrungen, Export- und/oder Importverboten, fehlenden oder mangelhaften Lieferungen von Unterlieferanten, Mangel an Arbeitskräften, Treibstoff, Antrieb oder anderen Ursachen, auf die Alfotech keinen Einfluss hat, sowie bei der Lieferung des Verkauften.

Wenn die unentgeltliche oder rechtzeitige Lieferung durch einen oder mehrere der oben genannten Umstände vorübergehend verhindert wird, wird die Lieferung um einen Zeitraum verschoben, der den Umständen des Hindernisses entspricht. Die Lieferung zum aufgeschobenen Liefertermin gilt in jeder Hinsicht als fristgerecht.

15. Streitigkeiten, Anwendbarkeit des Rechts
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sind nach dänischem Recht durch Klage vor dem See- und Handelsgericht in Kopenhagen oder durch ein Schiedsverfahren nach Wahl von Alfotech zu entscheiden.

Wird ein Schiedsverfahren gewählt, setzt sich das Schiedsgericht aus drei Mitgliedern zusammen, die alle vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofs von Westdänemark ernannt werden. Eines dieser Mitglieder muss die Voraussetzungen für die Ausübung des Richteramtes erfüllen, während die anderen Mitglieder fachlich für den Streitgegenstand qualifiziert sein müssen.

Luk
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